Zwei Punkte, die bei Wärmepumpen zu beachten sind.
Das BVU hat in einem jüngeren Entscheid darauf hingewiesen, dass Baugesuche, die Wärmepumpen beinhalten, Fassaden- und Schnittpläne mit Eintragung des Abstands der geplanten Wärmepumpe zum Fenster des nächstgelegenen lärmempfindlichen Raums im Gebäude beinhalten müssen.
Es hat zudem darauf hingewiesen, dass beim Lärmschutznachweis ein Abzug für Wetterschutzgitter vorgesehen ist. Ist keine vergleichbare schalldämmende Massnahme vorgesehen, ist der Abzug nicht zulässig.
Planungswerte sind übrigens nicht nur gegenüber den Nachbarliegenschaften, sondern auch gegenüber der eigenen Liegenschaft der Bauherrschaft selbst einzuhalten.
Stichworte: Wärmepumpe, Baubewilligung, Baugesuchspläne, Lärmschutznachweis, Grenzwerte, Bauherr, Baugesuch Nachbar Einsprache, Planungswerte, Bau- und Planungsrecht