Wird ein Attikageschoss an die Ausnützung angerechnet? (Ausnützungsziffer)

Schliesst eine BNO einzig Dachgeschosse von der Anrechnung an die Ausnützung aus, ohne auch Attikageschosse explizit auszuschliessen, sind Attikageschosse an die Ausnützung anzurechnen.
Der Wortlaut ist dann gemäss Verwaltungsgericht klar: Er führt zum eindeutigen und unmissverständlichen Ergebnis, dass nur Dachgeschosse bei der Ausnützung generell nicht angerechnet werden. "Attikageschosse werden bei der Ausnützung dagegen grundsätzlich berücksichtigt. Triftige Gründe, wonach der Wortlaut am "wahren Sinn" der Regelungen vorbeizielen würde, sind nicht erkennbar."
Stichworte: Ausnützungsziffer, Attika, Satteldach, Dachgeschoss, Baurecht, Bauanwalt, Baueinsprache, Anwalt Fricktal, Anwalt Aargau