Wie wird eine Loggia unter einem Attikageschoss behandelt? Und was ist überhaupt eine Loggia rechtlich?

Ein Attikageschoss darf im Kanton Aargau maximal 60 % der darunterliegenden "Vollgeschossfläche" aufweisen. Ansonsten wird es an die Ausnützung angerechnet.

Was ist aber überhaupt eine Loggia? Dies hat das BVU jüngst klargestellt: Eine Loggia im Sinne von § 25 Abs. 1 BauV ist ein innerhalb des isolierten Gebäudevolumens angeordneter, überdachter, auf drei Seiten von Wänden umfasster, lediglich einseitig offener Raum.

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