Wie sind Ästhetikvorschriften bzw. die Eingliederung zu beurteilen?

Bei der Prüfung der Ästhetikvorschriften (Eingliederung) reicht es nicht aus, dass die Baubehörde lediglich auf ein Fachgutachten verweist. Die Baubehörde hat sich selbst mit den einzelnen Kriterien auseinanderzusetzen: WBE.2021.362 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer vom 19.07.2022 - Kanton Aargau - Erlass-Sammlung (ag.ch)