Wie ist ein Konkurrenzverbot durchsetzbar?
Ist in einem Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot vereinbeart und ist es besonders schriftlich verabredet, so kann der Arbeitgeber neben der Konventionalstrafe und den Ersatz weiteren Schadens grundsätzlich die Beseitigung des vertragswidrigen Zustands verlangen (Art. 340b Abs. 3 OR). Als jüngstes Beispiel wurde in einem vorsorglichen Massnahmeentscheid des Obergerichts Solothurn dem ehemaligen Arbeitnehmer die konkurrenzierende Tätigkeit unter Strafandrohung untersagt: Kanton Solothurn - FindInfoWeb