Wie ist das Einkommen eines volljährigen Kindes bei der Berechnung des Unterhalts anzurechnen?
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 5A_476/2022 vom 28. Dezember 2022 festgestellt, dass es bei der Berechnung des Unterhalts für ein volljähriges Kind im Ermessen des Gerichts liegt, wie viel das Kind zu seinem eigenen Unterhalt beitragen muss. Die neue Entscheidung klärt, dass das Kindeseinkommen nicht vollständig in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden muss.
Die Entscheidung kommt aufgrund einer Beschwerde des Vaters, welcher argumentierte, dass die Lehrmeinung und Rechtsprechung verlange, dass das gesamte Einkommen des Kindes bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden sollte. Das Bundesgericht widersprach dieser Argumentation und stellte klar, dass es im Ermessen des Gerichts liegt, wie viel des Kindeseinkommens bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist.
Viele kantonale Gerichte berücksichtigten bis anhin vorbehaltslos das volle Einkommen des volljährigen Kindes bei der Unterhaltsberechnung. Diese Praxis dürfte mit der neuerlichen Klarstellung durch das Bundesgericht Abbruch erleiden.
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