Wie gross darf ein Attikageschoss sein? Kann mit dem Geschoss darunter gemogelt werden?

Die Grundfläche eines Attikageschosses darf höchstens 60 % der Fläche eines Vollgeschosses betragen (Kt. AG). Massgebend ist das Geschoss direkt unter dem Attikageschoss. Ist das unter dem Attikageschoss liegende Geschoss überdimensioniert (d.h. grösser als die übrigen Geschosse), ist nicht dieses übergrosse Geschoss, sondern die Fläche eines normalen Vollgeschosses massgebend.

Für die Berechnung der Vollgeschossfläche werden Balkone nicht hinzugerechnet, Loggias hingegen schon.

Vollgeschosse, die zu einem grossen Teil nicht bewohnbare Fläche beinhalte (z.B. zur Unterbringung von Autos), können nicht voll angerechnet werden.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/10570

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