Werden Estrichräume bei der Ausnützung angerechnet?
Im Kanton Aargau werden Estrichräume grundsätzlich nicht an die Ausnützung (d.h. an die anrechenbare Geschossfläche) angerechnet.
Aber Achtung: Ein Estrichraum im (als Wohnung) ausgebauten Dachgeschoss wird angerechnet.
Stichworte: Anwalt Baueinsprache, Baueinwendung, Ausnützung, Ausnützungsziffer, Baugesuch, Baubewilligung, Bauherr, Bauanwalt, Anwalt Baurecht, Baubehörde, Bauinspektorat