Werden Estrichräume bei der Ausnützung angerechnet?

Im Kanton Aargau werden Estrichräume grundsätzlich nicht an die Ausnützung (d.h. an die anrechenbare Geschossfläche) angerechnet.

Aber Achtung: Ein Estrichraum im (als Wohnung) ausgebauten Dachgeschoss wird angerechnet.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/11467

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