Welche Auflagen und Bedingungen sind in Baubewilligungsentscheiden zulässig?

Nicht jede Bedingung oder Auflage in Baubewilligungsentscheiden ist rechtlich zulässig. Sie müssen auf gesetzlicher Grundlage beruhen, sachgerecht und sachbezogen sein, dem Verhältnismässigkeitsprinzip genügen und schliesslich durchsetzbar sein. Dabei ist zunächst stets zu prüfen, ob die vorliegend verfügte Auflage auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Die Auflage braucht jedoch nicht ausdrücklich in einem Rechtssatz vorgesehen zu sein; deren Zulässigkeit kann sich auch aus dem vom Gesetz verfolgten Zweck beziehungsweise aus einem mit der Hauptanordnung zusammenhängenden öffentlichen Interesse ergeben: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/4919

Stichworte: Baurecht, Bedingungen, Auflagen, Baubewilligung, Baueinsprache