Neues zum Bauhandwerkerpfandrecht

Die Sicherung von Forderungen im Bauwesen stellt eine zentrale Herausforderung dar. Insbesondere Bauunternehmer sehen sich oft mit der Frage konfrontiert, wie sie ihre Ansprüche absichern können, falls es zu Zahlungsausfällen kommt. Ein wichtiges Instrumente ist hier das Bauhandwerkerpfandrecht. Um solche abzuwenden, können Besteller eine Sicherheit (z.B. Bankgarantie) leisten. Doch ist eine solche Sicherheit auch hinreichend, wenn sie Eine Frist zur Einleitung der Forderungsklage enthält, ansonsten sie erlischt?

Eine neunmonatige Frist: Zweckmässig und zumutbar?

In der Praxis empfiehlt es sich für den Besteller, Garantien mit einer auflösenden Bedingung zu versehen. Dies bedeutet, dass die Garantie verfällt, wenn der Unternehmer nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Forderungsklage erhebt. Eine Frist von neun Monaten nach der definitiven Bestellung der Sicherheit wird als grundsätzlich zumutbar erachtet. So hat die Unternehmerin genügend Zeit, um eine fundierte Entscheidung über die Klageerhebung zu treffen und die rechtlichen Schritte einzuleiten.

Problematische Bedingungen bei provisorischen Sicherheitsleistungen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um provisorische Sicherheitsleistungen geht. Diese sollten nicht daran geknüpft sein, dass der Unternehmer bereits vor der definitiven Bestellung der Sicherheit eine Forderungsklage einreichen muss. Dies wäre widersprüchlich und könnte den Unternehmer in eine prekäre Lage bringen: Einerseits müsste er die Klage sofort erheben, obwohl der Sicherstellungsanspruch noch nicht endgültig ist, andererseits könnte der Aufwand eines Prozesses ins Leere laufen, wenn der Besteller letztlich zahlungsunfähig ist.

Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von Urteilen

Eine weitere Stolperfalle kann sich ergeben, wenn das kantonale Urteil zur definitiven Leistung der Sicherheit rechtskräftig wird, ohne dass das Bundesgericht das Verfahren abgeschlossen hat. Zwar kann das Bundesgericht die Rechtskraft aufschieben (Art. 103 Abs. 3 BGG), jedoch ist dies nicht die Regel. In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmerin innerhalb von neun Monaten nach dem kantonalen Urteil die Forderungsklage erheben muss, auch wenn das bundesgerichtliche Verfahren noch anhängig ist. Dies erhöht den Druck auf den Bauunternehmer und kann zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

Fazit

Für Bauunternehmer ist es essenziell, die rechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung von Forderungen genau zu kennen. Während das Bauhandwerkerpfandrecht und Zahlungsgarantien wichtige Instrumente darstellen, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, sollten Unternehmer stets im Blick behalten, welche Fristen und Bedingungen mit der Durchsetzung solcher Sicherheiten verbunden sind. Eine sorgfältige rechtliche Beratung kann hier helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Zum Ganzen: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/8727

Stichworte: Bauhandwerkerpfandrecht, Bauhandwerker, Frist, Bankgarantie, Sicherheit, Werkvertrag, Bauanwalt