Muss ein Arbeitnehmer bei einem Cyber-Angriff seine Gleitzeit aufbrauchen?

Wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Cyberangrifft bei der Arbeitgeberin nicht arbeiten können, liegt ein sog. Annahmeverzug der Arbeitgeberin vor. Sie hat während der Zeit, in der die Arbeitnehmer nicht arbeiten können, den ungekürzten Lohn auszubezahlen. Dies betrifft auch die Gleitzeiten. Die Arbeitgeberin, darf also vom Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er seine Gleitzeit aufbraucht.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/10780

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