Müssen illegale Bauten ausserhalb der Bauzone zurückgebaut werden? Und bis wann?

Aktuell aber nicht neu:

Das Bundesgericht legte in einem Entscheid im Jahr 2021 fest, dass die Verwirkungsfrist von 30 Jahren in der Landwirtschaftszone nicht anwendbar ist. Illegale Bauten ausserhalb der Landwirtschaftszone sind deshalb auch nach 30 Jahren zurückzubauen. Die kantonalen Gerichte wenden diese bundesgerichtliche Rechtsprechung streng an:

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/10109