Methoden der Überschussverteilung bei unverheirateten Eltern

Das Bundesgericht hatte kürzlich zu entscheiden, wie sich die Verteilung des Überschussanteils auf Kinder unverheirateter Eltern berechnet. Bei unverheirateten Eltern gibt es zwei Berechnungsmöglichkeiten. Beiden Varianten ist gemeinsam, dass der Überschuss nach grossen und kleinen Köpfen verteilt wird, wobei Erwachsene doppelt zählen und ein Kind einfach. In der ersten Berechnungsmöglichkeit wird der Überschuss des Unterhaltsschuldners auf beide Elternteile und die Kinder verteilt und damit durch die Anzahl Erwachsene x 2 plus die Anzahl Kinder geteilt (bei einem Kind also durch 5). In der zweiten Berechnungsmöglichkeit nur der Unterhaltsschuldner und die Kinder berücksichtigt (bei einem Kind also durch 3). Das Bundesgericht hat im vorliegenden Entscheid keiner der beiden Methoden den Vorrang gegeben, sondern nur festgehalten, dass die Anwendung der zweiten Methode nicht willkürlich ist. Die herrschende Lehre spricht sich für die erste Methode aus.

BGer 5A_597/2022 vom 7. März 2023

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Stichworte: Unterhalt, Kinder, Alimente, Unterhaltsberechnung, Familienrecht, Kindesunterhalt, Überschussverteilung