Medienbericht

Den oberbaselbieter Lokalmedien ist zu entnehmen, dass ein Beschluss der betreffenden Gemeinde, wonach die Zonenvorschriften für einen über die Kantonsgrenzen hinaus bekannten Campingplatz abgeändert worden sind, vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft aufgehoben wurde. Wie von der Advokatur Grimm erfolgreich beanstandet, überschritt der Gemeinderat seine Kompetenzen bei der Anpassung der hiesigen Zonenvorschriften.

Stichworte: Raumplanung, Baurecht, Zonenplan, Zonenvorschrift, Nutzungsrecht, Bestandesgarantie, Gemeinderecht, Bauvorschriften