Kann im Ehevertrag der Scheidungsfall bereits abschliessend geregelt werden?

Vereinbarungen betreffend die Nebenfolgen der Ehetrennung oder Ehescheidung (beispielsweise Unterhaltszahlungen) können der richterlichen Genehmigung nicht durch eine Integration in einen Ehevertrag entzogen werden. Sowohl Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung als auch Vereinbarungen im Eheschutz- oder Massnahmeverfahren unterliegen der gerichtlichen Genehmigung. Eine vorgängig in einem Ehevertrag getroffene Unterhaltsregelung ändert daran nichts.

https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2018-5A_493-2017&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

Stichworte: Ehe, Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Trennung, Eheschutz, richterliche Genehmigung, Familienrecht