Kann auf einen Augenschein verzichtet werden?
Die Baubehörde (sowie auch das BVU) könnten nicht ohne Begründung auf die Durchführung eines (beantragten) Augenscheins verzichten. Dies hat das Verwaltungsgericht (AG) jüngst bekräftigt.
Der Entscheid enthält auch nützliche Ausführungen zum ISOS (E. 1.2 f.):
Stichworte: BVU, Baugesuch, Baubehörde, Augenschein, Bauanwalt, Anwalt Baueinsprache, Baueinwendung, Baubewilligung