Ist ein Maschendrahtzaun im Gewässerraum zulässig?
Das Verwaltungsgericht (AG) fällte jüngst einen etwas skurrilen Entscheid: Ein Massendrahtzaun stellt keine Hochwasserschutzmassnahme dar. Dies hätte wohl bereits Stefan Raab gewusst.
Ein Maschendrahtzaun ist daher im Gewässerraum nicht standortgebunden und daher grundsätzlich nicht zulässig.
Stichworte: Gewässerschutz, Baubewilligung, Standortgebunden, Ausnahmebewilligung, Anwalt Baurecht, Baurechtsanwalt, Baugesuch