Ist ein Maschendrahtzaun im Gewässerraum zulässig?

Das Verwaltungsgericht (AG) fällte jüngst einen etwas skurrilen Entscheid: Ein Massendrahtzaun stellt keine Hochwasserschutzmassnahme dar. Dies hätte wohl bereits Stefan Raab gewusst.

Ein Maschendrahtzaun ist daher im Gewässerraum nicht standortgebunden und daher grundsätzlich nicht zulässig.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/11322

Stichworte: Gewässerschutz, Baubewilligung, Standortgebunden, Ausnahmebewilligung, Anwalt Baurecht, Baurechtsanwalt, Baugesuch