Ist die Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs anfechtbar?

Die Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs (in einem aktuellen Fall für einen nicht bewilligten Wintergarten) ist ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, der nicht selbstständig anfechtbar ist.

Die Aufforderung stellt bei vermuteter Baubewilligungspflicht grundsätzlich den ersten Schritt zur Eröffnung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens dar. Im nachträglichen Baubewilligungsverfahren wird geprüft, ob die Baute oder Anlage nachträglich bewilligt werden kann. Weigert sich die betroffene Person ein Baugesuch einzureichen oder ist sie aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage, so leitet die Baubehörde ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren von Amtes wegen ein. Folglich bewirkt die fehlende Möglichkeit der Anfechtbarkeit der Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für den Beschwerdeführer keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil, der mit dem Entscheid in der Hauptsache nicht mehr vollständig beseitigt werden könnte.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/9872

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