Gemeinsame Autoabstellanlage bei einer Arealüberbauung
Eine Arealüberbauung bedarf u.a. einer gemeinsamen Autoabstellanlage. Eine Tiefgarage, die nur einem von mehreren Gebäuden zugeordnet ist und keine gleichberechtigte Nutzung der Autoabstellplätze gewährt, kann nicht als gemeinsame Autoabstellanlage erachtet werden.
Stichworte: Arealüberbauung, Baugesetz, Fachbericht, Bauanwalt, Anwalt, Baurecht, Einsprache, Baueinsprache