Festlegung des massgebenden Terrains

Wenn der ursprüngliche Terrainverlauf nicht mehr exakt eruiert werden kann, ist für für die Festlegung des massgebenden Terrains nach IVHB auch ein Blich auf die im AGIS abrufbaren Höhenlinienkarten angezeigt.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/10571

Stichworte: Anwalt Baurecht, massgebendes Terrain, Höhe, Bauen, Baubewilligung, Baueinwendung, Anwalt Baueinsprache, Einsprache Baugesuch