Ein Siloballenlagerplatz ist im Hochstammschutzgebiet?

Ein Siloballenlagerplatz ist im Hochstammschutzgebiet nicht bewilligungsfähig, sofern neben dem Landwirtschaftsbetrieb ein Alternativstandort besteht (Konzentrationsprinzip).

(https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/5914)

Stichworte: Siloballenlagerplatz, Hochstammschutzgebiet, Fruchtfolgeflächen, Bauen ausserhalb der Bauzone, Ausnahmebewilligung, Baurecht, Raumplaung, Raumplanungsgesetz, Baugesetz