Die korrekte Messweise der "Oberkante des fertigen Bodens" im Bauwesen

Ein wichtiger Begriff im Baurecht ist die "Oberkante des fertigen Bodens". Doch stellt sich die Frage, ob die gängige Messweise korrekt ist.

Die "Oberkante des fertigen Bodens", auch als "Oberkante Fertigboden" oder "Oberkante Fertigfussboden" bezeichnet, ist ein klar definierter und oft verwendeter Begriff im Bauwesen. Wie der Name bereits vermuten lässt, bezieht er sich auf die Höhe des fertigen Bodens, einschliesslich des Bodenaufbaus (wie Wärme- und Trittschalldämmung sowie Estrich) und des Bodenbelags (z.B. Fliesen oder Parkett). Durch die Einbeziehung von Dämmung und Belag unterscheidet sich der Begriff des Fertigbodens vom Rohfussboden (oder Rohboden), der diese Komponenten nicht enthält.

Diese Messweise der "Oberkante des fertigen Bodens" findet auch in den kantonalen Normen (AG), wie beispielsweise in den Anhängen 1 BauV, Abschnitt 5.4 und 6.2 Verwendung. Die eindeutige Definition dieses Begriffs durch den Gesetzgeber verdeutlicht seine Relevanz und Bedeutung im Bauwesen.

Aus den Erläuterungen der Immobilien- und Verwaltungshandbuch (IVHB) lässt sich zusätzlich folgendes ableiten: Der Begriff "fertiger Boden" bezieht sich auf die fertige Konstruktion des Gebäudeteils, einschliesslich des Bodenbelags. Eine Terrasse könnte beispielsweise mit einem Plattenboden als fertiger Boden betrachtet werden (vgl. IVHB-Erläuterungen, Abschnitt 6.2, Rz. 2).

In Anbetracht dieser Erkenntnisse ist es von grosser Bedeutung, die korrekte Messweise der "Oberkante des fertigen Bodens" im Bauwesen zu beachten. Gerade wenn es für Baueinsprachen (Einwendungen) um die Geschoss- oder Gebäudehöhe geht, kann diese Messweise matchentscheidend sein.

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