Die Erstellung von energieeffizienten Gebäuden als Bewilligungsvoraussetzung für Arealüberbauungen

Um im Kanton Aargau eine Bewilligung für eine Arealüberbauung zu erhalten, müssen die geplanten Gebäude u.a. energieeffizient gebaut werden. Der Regierungsrat hat jüngst entschieden, dass nach klarem Wortlaut der Bauverordnung alle geplanten Gebäude in der Arealüberbauung - und nicht nur die Mehrheit oder der Durchschnitt - energieeffizient zu errichten sind. Im Rahmen einer Arealüberbauung wird von der Baubehörde jedes Gebäude für sich allein betrachtet und geprüft. Der energetische Nachweis bei mehreren Gebäuden einer Arealüberbauung ist daher immer für jedes Gebäude separat zu erbringen und jedes Gebäude der Arealüberbauung mussfür sich allein die Energieanforderungen erfüllen.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/7105

Stichworte: Arealüberbauung, Voraussetzungen, Energieeffizientes Bauen, Energieeffiziente Gebäude