Darf ein Beschwerdeführer vom Augenschein ausgeschlossen werden?

Und gleich ein weiterer Entscheid zum Thema Augenschein. Ein Beschwerdeführer darf wenig überraschend nicht von einem Augenschein ausgeschlossen werden - auch nicht, wenn es sich um eine angeblich informelle Begehung handelt.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/11173

Stichworte: Augenschein, Baubehörde, Baugesuch, Baubewilligung, Einsprecher, Einwender, Bauherr, Architekt, Bauanwalt