Arbeitsunfähigkeit: welchen Beweiswert haben Arztzeugnisse?

Die Beweislast für eine Arbeitsunfähigkeit liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel auf ein ärztliches Zeugnis abgestellt. Dem Arztzeugnis kommt indes kein absoluter Beweiswert zu. Es kann von der Arbeitgeberin in Zweifel gezogen werden, insbesondere bei wiederkehrenden Abwesenheiten, bei Zeugnissen, die einzig auf die Patientenschilderungen abstützen sowie bei rückdatierten Arztzeugnissen. Über den ärztlichen Befund darf sich das Gericht allerdings nur bei ernsthaften Zweifeln hinwegsetzen. Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Richtigkeit eines Arztzeugnisses oder ist es vertraglich vereinbart, so ist er berechtigt, auf eigene Kosten eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen (Urteile des Bundesgerichts 8C_619/2014 E. 3.2.1; 4A_140/2009 E. 5.1; 1C_64/2008 E. 3.4 sowie jüngst das Obergericht AG: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/5648).

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