Anzahl Parkplätze bei Sitzplätzen in der Gartenwirtschaft

Bei Erstellung und eingreifender Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und Anlagen sind genügend Parkfelder für die Fahrzeuge der Benutzer und Besucher sowie die erforderlichen Verkehrsflächen für den Zubringerdienst zu schaffen. Bei Restaurants, Cafés und Bars wird für die Anzahl der erforderlichen Parkfelder auf die Sitzplatzanzahl der Lokalität abgestellt. Für Gastronomiebetreiber dürfte die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aargau hierzu von Interesse sein: Sitzplätze auf Gartenterrassen werden nicht mitberücksichtigt (d.h. für Sitzplätze in der Gartenwirtschaft sind keine zusätzlichen Parkfelder erforderlich): https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/5518

Stichworte: Baubewilligung, Parkplätze, Parkfelder, Abstellplätze, Restaurant, Café, Bar, Verwaltungsgericht, Baubehörde