Wie werden privatrechtliche Fragen von Baubehörden beurteilt?

Baubehörden beurteilen grundsätzlich keine privatrechtlichen Fragen. Die Baubewilligungsbehörden sind nur zur Anwendung der öffentlichrechtlicher Bauvorschriften berufen. Dieser Grundsatz wird dort durchbrochen, wo die öffentlichrechtliche Ordnung unmittelbar an das Privatrecht anknüpft; hier muss die Baubewilligungsbehörde vorfrageweise privatrechtliche Fragen beantworten. Es muss sich dabei aus dem öffentlichen Recht selber ergeben, dass eine privatrechtlich e Vorfrage durch die Baubewilligungsbehörde zugunsten des Baugesuchstellers entschieden sein muss, bevor die Baubewilligung erteilt werden darf. Dies ist etwa da der Fall, wo die Erschliessung einer Bauparzelle privatrechtlich abgesichert ist, beispielsweise mit einem Fahrwegrecht. Oder ein Bauherr erfüllt die ihm obliegende Pflicht zur Schaffung von Abstellplätzen dadurch, dass er diese auf einem fremden Grundstück bereit stellt, und zwar so, dass sie "dauernd als solche benutzt werden können".

(https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/5832)