Wer scheidet eigentlich Grundwasserschutzzonen aus?

Gut zu wissen:

Im Kanton Aargau scheiden die Gemeinden die Grundwasserschutzzonen aus. Der Gemeinderat legt den Entwurf für die Schutzzonenausscheidung der kantonalen Fachstelle zur Vorprüfung vor. Diese prüft sie auf Rechtmässigkeit. Der Gemeinderat entscheidet über die Schutzzonenausscheidung mit Einzelverfügungen an die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (§ 14 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern vom 4. September 2007 [EG Umweltrecht, EG UWR; SAR 781.200]). Bei der Bezeichnung von Gewässerschutzbereichen sowie bei der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -arealen ist auf die vorhandenen hydrogeologischen Kenntnisse abzustützen.

Stichworte: S2, S3, S1, Grundwasserschutzzonen, Umweltrecht, Baurecht, Enteigunung, Anwalt