Wer haftet für einen Arbeitsunfall?

Wenn die Arbeitgeberin trotz entsprechender Möglichkeiten sowie Zumutbarkeit es unterlässt, an einer CNC-Fräsmaschine, linksseitig von der Spindel eine Schutzvorrichtung anzubringen sowie einen Spindelstopp nach jedem Intervall zu programmieren sich der Arbeitgeber bei der Arbeit jedoch vorbeugt, um Metallspäne im Bereich der Spindel wegzuwischen und es dann zu einem Unfall kommt (der Arbeitnehmer geriet mit dem Handschuh seiner rechten Hand in den Fräsbereich der laufenden CNC-Fräsmaschine, wodurch er von der Fräse erfasst wurde und sich massive Verletzungen an der rechten Hand zuzog) haften die Arbeitgeberin wegen teilweisem Selbtsverschulden nur zu 50 %.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/8766

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