Welches Recht kommt für die Bewilligung eines Modellflugplatzes zur Anwendung, der vor Jahrzehnten ohne Baubewilligung errichtet wurde?

Bei der Prüfung von Bauten, die ohne Genehmigung erstellt oder verändert wurden, sieht das Bundesgericht den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Errichtung als massgeblich an, es sei denn, die Baute kann gemäß dem "milderen" Recht, das zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt, genehmigt werden. Strengeres neues Recht wird grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn der Bauherr bewusst keine Genehmigung beantragt hat, weil er wusste, dass vor der Erteilung der Genehmigung strengeres neues Recht in Kraft treten würde. Diese Praxis, die dem Grundsatz des intertemporalen Rechts widerspricht – wonach die erstinstanzliche Entscheidungsbehörde das zum Zeitpunkt ihres Entscheids geltende Recht anwendet –, wirft zahlreiche praktische Probleme auf (z.B. fehlende Dokumentation des ursprünglichen Zustands bei veränderten Bauten; Schwierigkeiten bei der Feststellung weit zurückliegender kantonaler und kommunaler Rechte). Wer keine Baugenehmigung beantragt hat, kann nicht in jedem Fall darauf vertrauen, dass seine getätigten Investitionen im Falle einer Rechtsänderung geschützt sind.

In jedem Fall kann die erwähnte Praxis nicht auf Rechtsvorschriften angewendet werden, die zur Durchsetzung erheblicher öffentlicher Interessen erlassen wurden. Solche Bestimmungen sind zwingend anzuwenden, auch wenn sie erst im Laufe eines Rechtsmittelverfahrens in Kraft treten, und müssen daher erst recht bei der erstmaligen (nachträglichen) Genehmigung einer formell rechtswidrigen Baute angewendet werden. Zwingende Gründe für eine sofortige Anwendung neuen Rechts hat das Bundesgericht im Bereich des Gewässer-, Natur-, Heimat- und Umweltschutzrechts als gegeben erachtet.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/6937

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