Was gilt als Mehrfamilienhaus?

In Baugesuchsverfaren stellt sich immer wieder die Frage, ob es sich beim Bauvorhaben um ein Mehrfamilienhaus handelt. Dies deshalb, weil Mehrfamilienhäuser (im Kt. Aargau sowie vielen anderen Kantonen) die Vorschriften zum behindertengerechten bzw. hindernisfreien Bauen einhalten sowie Spielplätze vorsehen müssten.

Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten. Einfamilienhausüberbauungen wie Reihenhäuser und zusammengebaute Gebäude ohne gemeinsamen Haupteingang fallen nicht darunter. Charakteristisch für Mehrfamilienhäuser ist das Zusammenfassen der Nebenräume. Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern teilen grundsätzlich die Erschliessungs bzw. die ebenanlagen (wie gemeinsames Kellergeschoss, Heizungsanlage, Treppenhaus, Terrasse). Typisch für Mehrfamilienhäuser sind auch parkähnliche Grünflächen. Demgegenüber zeichnen sich Ein- und Zweifamilienhausüberbauungen durch nicht gemeinsame Erschliessungs- und Nebenanlagen (auch separate Hauszugänge) und eine für Einfamilienhausquartiere individuelle Gartengestaltung mit der Ablesbarkeit des einzelnen Gebäudes aus. Ein- und Zweifamilienhäuser sind eigenständige Wohneinheiten und lassen sich in der Regel auch einzelnen Parzellen zuordnen, wie dies bei freistehenden Einfamilienhäusern der Fall ist.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/6251

Stichworte: Baugesuch, Baubewilligung, Bauverwaltung, Baubehörde, Baurecht, Spielplatz, behindertengerechte Ausgestaltung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus