Wann sind Richter befangen und müssen in den Ausstand treten?

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte sich kürzlich mit einem in seiner Konstellation spannenden Fall zu befassen. Ein Kläger hatte eine Klage beim Arbeitsgericht Zofingen eingereicht. Das Arbeitsgericht stellte daraufhin von sich aus ein Ausstandsgesuch für das Gesamte Arbeitsgericht. Grund: Mitglied des Verwaltungsrats der Beklagten amte unter anderem als Fachrichter am Arbeitsgericht Zofingen. Der betreffende Verwaltungsrat führe deshalb öfters Verhandlungen mit anderen Fachrichtern und den Gerichtspräsidenten durch. Aus diesem Grund bestehe für das gesamte Arbeitsgericht Zofingen der Anschein der Befangenheit. Das Obergericht wies das Ausstandsgesuch ab. Eine bloss (sporadische) berufliche Kollegialität unter Gerichtsmitgliedern begründe für sich alleine noch keinen Ausstandsgrund.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/9499

Stichworte: Ausstand, Bezirksgericht, Richter, Klage, Kläger, Beklagter, Prozessanwalt