Rückbau von rechtswidrig errichteten Bauten ausserhalb der Bauzone
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Am 2. Mai 2024 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau in einem Fall entschieden, der die Grenzen des Bauens ausserhalb von Bauzonen deutlich aufzeigt. Das Urteil (WBE.2023.127) betraf den Rückbau eines rechtswidrig errichteten Wochenendhauses, das ohne die erforderlichen Baubewilligungen erstellt und umgebaut wurde. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die betroffenen Eigentümer, sondern zeigt auch die strenge Handhabung von Bauten ausserhalb der Bauzonen auf.
Der Fall: Ein Ferienhäuschen in der Landwirtschaftszone
Im Jahr 1962 wurde den damaligen Eigentümern eine Baubewilligung für ein kleines Ferienhäuschen in der Gemeinde Q._____ erteilt. Diese Baubewilligung war jedoch von Anfang an problematisch, da sie ohne die Zustimmung des Regierungsrats erfolgte, obwohl der Bau den gesetzlichen Mindestabstand zum Wald unterschritt. Ein wesentlicher Punkt, der schliesslich dazu führte, dass die Baubewilligung als nichtig erklärt wurde.
Umbauten ohne Bewilligung – Konsequenzen
Im Jahr 2016 beantragten die aktuellen Eigentümer den Umbau des Wochenendhauses, was jedoch aufgrund der Lage ausserhalb der Bauzone abgelehnt wurde. Trotzdem führten sie die Umbauten durch, was letztlich zum Baustopp und zur Anordnung des vollständigen Rückbaus führte. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanzen und wies die Beschwerde der Eigentümer ab. Die Baute widerspricht den strikten Vorgaben der Raumplanung und Naturschutzbestimmungen und ist nicht mehr zu retten.
Stichworte: Baurecht, Baubewilligung, Aargau, Anwalt, Baugesuch, Einsprache, Bauen ausserhalb der Bauzone