Regierungsratsentscheid zur Baubewilligung – Rechtliche Herausforderungen im Raumplanungsrecht
Am 1. November 2023 hat der Regierungsrat AG einen wegweisenden Entscheid hinsichtlich eines Bauvorhabens im Zusammenhang einer Kiesgrube erlassen. Eine Unternehmung beantragte beim Gemeinderat Bewilligungen zur Umgestaltung und Renaturierung ehemaliger Abbaugebiete, welche in getrennten Baubewilligungsverfahren teilweise bewilligt wurden.
Entscheid des Regierungsrats:
Der Regierungsrat hob die kommunalen und kantonalen Bewilligungen auf und wies das Baugesuch zurück. In den zentralen Erwägungen wurden folgende Punkte hervorgehoben:
1. Koordinationspflicht: Gemäss Art. 25a RPG müssen Baugesuche, die mehrere Behörden betreffen, koordiniert behandelt werden. Die Vorhaben waren jedoch getrennt geprüft worden, obwohl sie räumlich und funktional eng zusammenhängen. Der Gemeinderat bewilligte die Vorhaben zudem teilweise ohne die notwendige kantonalen Zustimmungen – ein klarer Verstoss gegen § 63 Abs. 1 des Baugesetzes.
2. Planungspflicht: Der Regierungsrat stellte fest, dass die Vorhaben aufgrund ihrer Grösse und Auswirkungen nicht im Rahmen eines einfachen Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden können. Stattdessen sei ein Nutzungsplanverfahren erforderlich, um die Interessen von Raumplanung, Umwelt und Landwirtschaft umfassend abzuwägen.
3. Ökologische Massnahmen Das Projekt beinhaltete umfangreiche Veränderungen, darunter die Schaffung eines neuen Geländeprofils und die Umgestaltung von Lebensräumen. Diese Massnahmen erforderten zahlreiche Ausnahme- und Rodungsbewilligungen, von denen einige fehlten oder unzureichend koordiniert wurden.
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