Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Tierschutzauflagen: Ein Praxisbeispiel

Die Einhaltung des Tierschutzrechts ist von grosser Bedeutung. Ein aktueller Entscheid des Aargauer Regierungsrats beleuchtet die Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Tierschutzauflagen. Im Fokus steht die Entziehung einer Ausnahmebewilligung für eine Igelpflegestation sowie ein Pflegeverbot gegen die Betreiberin.

Der Entscheid dokumentiert mehrere Verstösse der Betreiberin gegen die Auflagen ihrer Ausnahmebewilligung:

  1. Unzureichende Gehegegrösse: Die vorgeschriebenen Mindestmasse von wurden regelmässig unterschritten, was gegen die Tierschutzverordnung verstösst.

  2. Fehlende Tierarzneimittelvereinbarung: Es bestand keine Vereinbarung mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt, was zu unkontrolliertem Einsatz verschreibungspflichtiger Medikamente führte.

  3. Mangelhafte Dokumentation: Unvollständige Behandlungsprotokolle erschwerten die Nachvollziehbarkeit der Medikation, ein Verstoss gegen die Dokumentationspflicht gemäss Tierschutzgesetz.

  4. Unsachgemässe Lagerung von Arzneimitteln: Tierarzneimittel wurden frei zugänglich aufbewahrt, was gegen die Sicherheitsbestimmungen der Tierschutzverordnung verstösst.

  5. Fehler bei Diagnostik und Behandlung: Unsachgemässe Anwendung von Parasitenmitteln und Antibiotika erhöhte das Risiko von Resistenzen und gefährdete das Tierwohl, ein klarer Verstoss gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen.

  6. Einsatz nicht zugelassener Mittel: Der Gebrauch von nicht für Tiere zugelassenen Insektensprays stellte ein erhebliches Risiko dar und widerspricht den Vorgaben des Tierschutzrechts.

Besonders schwerwiegend war die Durchführung chirurgischer Eingriffe durch die Betreiberin, darunter:

  • Zahn- und Augenentfernungen: Solche Eingriffe dürfen ausschliesslich von qualifizierten Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden.

  • Behandlung von Abszessen: Das Öffnen von Wunden und Entfernen von Gewebe überschreitet die Kompetenzen der Betreiberin und verstösst gegen das Tierschutzgesetz.

Dieser Entscheid unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Tierschutzauflagen in der Schweiz. Betreiber von Pflegestationen müssen die fachlichen Standards der Tiermedizin erfüllen und eng mit Fachpersonen zusammenarbeiten, um das Tierwohl zu gewährleisten.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/9050

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