Kündigung durch den Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen

Die Kündigung durch den Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen, also zum Beispiel um von einem neuen Mieter einen höheren, aber nicht missbräuchlichen Mietzins zu erhalten, stellt in der Regel keinen Rechtsmissbrauch dar. Der Vermieter muss aber in der Lage sein, von einem neuen Mieter eine höhere Miete zu verlangen als die, die der gekündigte Mieter bisher gezahlt hat:

https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F21-09-2021-4A_69-2021&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

Stichworte: Mietrecht, Vermieter, Mietzins, Mietkündigung, Anfechtung, Mietzinsanpassung, Mietvertragsänderung, Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, Rechtsmissbrauch