Kann eine private Strasse zur anrechenbaren Grundstücksfläche hinzugerechnet werden? (Ausnützungsziffer)
Gemäss der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts AG wird eine private Strasse oder ein Weg, die bzw. der dem öffentlichen Gebrauch gewidmet ist und somit nicht für den ausschliesslichen Privatgebrauch vorgesehen ist, nicht als anrechenbare Grundstücksfläche betrachtet. Es sei nicht im Einklang mit dem rechtlichen System, die betreffende Verkehrsanlage als Teil des Grundstücks einzustufen, der vom Eigentümer genutzt werden könne. Im Gegensatz zur Zufahrt oder dem Zugang zu einem Haus, stellt die Verkehrsanlage keinen integralen Bestandteil der baulichen Ausnutzung des Grundstücks durch seinen Eigentümer dar.
Stichworte: Ausnützungsziffer, Anrechenbare Grundstücksfläche, Baurecht, Einsprache, Bauanwalt, Strasse, Weg, Privatstrasse