Kann die Verpflichtung zur Einreichung eines Baugesuchs angefochten werden?
Eine Verfügung, mit welcher ein Grundeigentümer verpflichtet wird, ein Baugesuch einzureichen, kann nur angefochten werden, wenn ihm ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an den nicht wiedergutzumachenden Nachteil und befürwortet die selbständige Anfechtbarkeit von entsprechenden Zwischenentscheiden nur restriktiv. So sei z.B. der Nachteil gering für einen Ladenbetreiber, wenn dieser mit dem angeordneten Baugesuch lediglich den Nachweis der gewerblich genutzten Fläche zu erbringen habe: WBE.2021.406 – Entscheid Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer vom 22.06.2022 - Kanton Aargau - Erlass-Sammlung (ag.ch)