Kann der Vermieter mir meinen Hund verbieten?

Das Halten von Hunden kann im Mietvertrag verboten werden. Schafft sich der Mieter trotz dieses Verbots einen Hund an, gilt dies als schwere Pflichtverletzung und der Vermieter kann die Kündigung aussprechen. Eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist wegen des Vorliegens einer schweren Pflichtverletzung nicht möglich. 

Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK1 2021 39 vom 8. September 2022

Stichworte: Mietrecht, Vermieter, Mieter, Hund, Verbot, Hundehalter, Mietvertrag, Pflichtverletzung, Mieterstreckung, Mietverhältnis