Im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer revidierten Bau- und Nutzungsordnung hängigen Baugesuche

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Bau- und Nutzungsordnung hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat deshalb jüngst eine Baubewilligung aufgehoben, die trotz revidierter BNO nach den alten bisher geltenden Zonenvorschriften beurteilt wurde. Die Baubewilligungsbehörde (Gemeinderat) hatte das Bauprojekt noch nach den Vorschriften der Industriezone beurteilt. Die betreffende Bauparzelle lag jedoch neu in einer Arbeitszone, für welche andere Lärmgrenzwerte gelten.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/7054

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