Fallen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen Gerichtskosten an?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Streitwert unter CHF 30'000) fallen im Kanton Aargau auch in Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen - also nicht nur auf dem gewöhnlichen Prozessweg - keine Gerichtskosten an.

https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/decrees/8257

Stichworte: Gerichtskosten, Verfahrenskosten, Prozessieren, Gesuch, Klage, Ordentliches Verfahren, Anwalt, Fricktal, Aargau, Arbeitsrecht