Diverse Neuerungen im Strassenverkehrsrecht

Per 1. April 2023 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Beispielsweise wird die Dauer der Verfahren bei entzogenen Führerausweisen verkürzt. Neu werden bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese hat zehn Tage Zeit, um den Ausweis zurückzugeben oder den Entzug anzuordnen. Ausserdem soll den Berufsfahrern der Ausweisentzug erleichtert werden, um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren. So können die Entzugsbehörden trotz Ausweisentzug bei leichten Widerhandlungen berufliche Fahrten bewilligen.